Bist du im Beziehungsstreit als Kind Objekt in einem Sorge- oder Umgangsverfahren?
Sprachrohr des Kindes
Wille und Wohl: Als Verfahrensbeiständin erhebe ich den subjektiven Willen des Kindes, also was geäußert wird, und die Reaktion in Bezug auf das Kindeswohl
Arbeit mit dem Kind: Ich lerne dich in deinem Umfeld kennen, spreche mit dir über die Situation, wie es dir geht und was du dir wünscht. Ich nehme mir die Zeit, die du brauchst, um mir deine Sicht der Dinge mitzuteilen. Das kann über Gespräche, Malen, Gestik/Mimik usw. sein.
Vermittlung zwischen den Fronten
Deinen Kindeswillen übersetze ich gegenüber deinen Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern, damit die kindlichen Bedürfnisse und kindlichen Wünsche an die Eltern so herangetragen werden, dass sie dies nachvollziehen können. Mittlerweile dürfen wir Verfahrensbeistände auch deeskalierend arbeiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Bindeglied zum Familiengericht
Als Verfahrensbeiständin nehme ich an Terminen vor dem Familiengericht teil, bereite dich auf das Gespräch mit dem Familiengericht (Familienrichter:in) vor. Zur Anhörung begleite ich dich gerne, in der Verhandlung musst du nicht anwesend sein, dafür bringe ich deinen Kindeswillen schriftlich und mündlich vor. Insofern bin ich Teil des Verfahrens, deine Eltern bzw. deine Sorgeberechtigten bleiben für das Verfahren dein gesetzlicher Vertreter.
Kosten
Da mich das Familiengericht bestellt, schreibe ich meine Rechnung dem Familiengericht, so dass du mich nicht bezahlen musst.