Arbeitsrecht 

Ich unterstütze sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, wenn sie anwaltliche Hilfe benötigen. Für ihre Interessen setze ich mich gleichermaßen ein.

Arbeitnehmer kommen zum Beispiel zu mir, wenn sie eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung erhalten. Ich zeige Wege, das Arbeitsverhältnis zu erhalten – oder eine angemessene Abfindung zu erlangen. Wichtig ist auch das Recht auf ein gutes Zeugnis. Notfalls begleite ich Sie auf dem Weg zum Arbeitsgericht.

Weitere mögliche Themen bei der Vertretung von Arbeitnehmern sind Fragen rund um die Elternzeit, Krankheit, Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge, um nur einige zu nennen. Je eher sie also mit Problemen zu mir kommen, desto besser: Bei einer Kündigung z.B. haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen.

Arbeitgebern helfe ich in Fragen des Vertragsrechts oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist wichtig, unternehmerische Entscheidungen in die richtigen Worte zu fassen und auf gesetzliche Fristen zu achten: Sonst kann eine Abmahnung oder Kündigung leicht unwirksam sein. Als Anwältein begleite ich Sie langfristig. Ich bin auch Ihr Ansprechpartner für komplizierte Fragen rund um Kollektivarbeitsrecht und Betriebsrat.
Andere Themen, bei denen ich Ihnen zur Seite stehe, sind u.a. Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Dienstwagen, laufende Vertragspflege im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Kündigung einzelner Mitarbeiter, Zeugniserstellung und Fortbildungsvereinbarungen.

Sozialrecht 

Kunden fragen mich nach einer Beratung, um das geltende Sozialrecht und vor allem das soziale Leistungsdreieck mit seinen Unterschieden zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zum Leistungsrecht der Arbeitsförderung und Grundsicherung, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe zu verstehen.
 
Bescheide können wir auf Richtigkeit und Ermessensfehler hin prüfen, Widerspruch einlegen, Überprüfugnsanträge stellen oder gar Klage erheben. Wenn die Hinzuziehung als Rechtsanwältin notwendig ist, übernimmt die gegnerische Behörde die Kosten. Alles Weitere erläutere ich gerne im Einzelfall.

Vertragsrecht 

Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.

Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt. Ich  Ihnen durch meine Handlungsmöglichkeiten und durch Verhandlungsgeschick eine für Sie optimale Vereinbarung auszuhandeln.

Um später nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Ich bin Ihnen dabei behilflich alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren.
Ausgangsbasis ist hier die verständliche und eindeutige Darstellung des Vertragsgegenstandes.
 
Darauf aufbauend konkretisieren wir die Vertragspflichten aller Parteien mittels gesetzeskonformer Regelungen.

Ich helfe Ihnen Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Coachingrecht 

Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.

Coaching ist eine Dienstleistung, so dass es um das Berufsrecht, Vertragsrecht, Sorgfaltspflichten und Pflichtverletzungen geht, aber auch konkret um die Abgrenzung zur unerlaubten Heilbehandlung, die Einhaltung und Konsequenz der vertraglichen Verschwiegenheit, der Abgrenzung zur Führungskraft (arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht, Mitarbeiterschutz und e-entwicklung, sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen über Ermahnung, Abmahnung, Versetzung und Kündigung, weil der Vorgesetzte den Mitarbeiter in seiner Performance bewerten muss).

Neue und junge Coaches fragen sich nach dem USP und so dann dem Wettbewerbsrecht, Marken- und Urheberschutz sowie den Rechtsfragen einer Unternehmensgründung, Sozialabgaben und Steuern. Oder haben Sie Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit als Coach? Fragen Sie mich gerne… Erstberatung oder volles Mandat.