Arbeitsrecht 

Ich unterstütze sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, wenn sie anwaltliche Hilfe benötigen. Für ihre Interessen setze ich mich gleichermaßen ein.

Arbeitnehmer kommen zum Beispiel zu mir, wenn sie eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung erhalten. Ich zeige Wege, das Arbeitsverhältnis zu erhalten – oder eine angemessene Abfindung zu erlangen. Wichtig ist auch das Recht auf ein gutes Zeugnis. Notfalls begleite ich Sie auf dem Weg zum Arbeitsgericht.

Weitere mögliche Themen bei der Vertretung von Arbeitnehmern sind Fragen rund um die Elternzeit, Krankheit, Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge, um nur einige zu nennen. Je eher sie also mit Problemen zu mir kommen, desto besser: Bei einer Kündigung z.B. haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen.

Arbeitgebern helfe ich in Fragen des Vertragsrechts oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist wichtig, unternehmerische Entscheidungen in die richtigen Worte zu fassen und auf gesetzliche Fristen zu achten: Sonst kann eine Abmahnung oder Kündigung leicht unwirksam sein. Als Anwältein begleite ich Sie langfristig. Ich bin auch Ihr Ansprechpartner für komplizierte Fragen rund um Kollektivarbeitsrecht und Betriebsrat.
Andere Themen, bei denen ich Ihnen zur Seite stehe, sind u.a. Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Dienstwagen, laufende Vertragspflege im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Kündigung einzelner Mitarbeiter, Zeugniserstellung und Fortbildungsvereinbarungen.

Sozialrecht 

Kunden fragen mich nach einer Beratung, um das geltende Sozialrecht und vor allem das soziale Leistungsdreieck mit seinen Unterschieden zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zum Leistungsrecht der Arbeitsförderung und Grundsicherung, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe zu verstehen.
 
Bescheide können wir auf Richtigkeit und Ermessensfehler hin prüfen, Widerspruch einlegen, Überprüfugnsanträge stellen oder gar Klage erheben. Wenn die Hinzuziehung als Rechtsanwältin notwendig ist, übernimmt die gegnerische Behörde die Kosten. Alles Weitere erläutere ich gerne im Einzelfall.

Vertragsrecht 

Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.

Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt. Ich  Ihnen durch meine Handlungsmöglichkeiten und durch Verhandlungsgeschick eine für Sie optimale Vereinbarung auszuhandeln.

Um später nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Ich bin Ihnen dabei behilflich alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren.
Ausgangsbasis ist hier die verständliche und eindeutige Darstellung des Vertragsgegenstandes.
 
Darauf aufbauend konkretisieren wir die Vertragspflichten aller Parteien mittels gesetzeskonformer Regelungen.

Ich helfe Ihnen Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Coachingrecht 

Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.

Coaching ist eine Dienstleistung, so dass es um das Berufsrecht, Vertragsrecht, Sorgfaltspflichten und Pflichtverletzungen geht, aber auch konkret um die Abgrenzung zur unerlaubten Heilbehandlung, die Einhaltung und Konsequenz der vertraglichen Verschwiegenheit, der Abgrenzung zur Führungskraft (arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht, Mitarbeiterschutz und e-entwicklung, sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen über Ermahnung, Abmahnung, Versetzung und Kündigung, weil der Vorgesetzte den Mitarbeiter in seiner Performance bewerten muss).

Neue und junge Coaches fragen sich nach dem USP und so dann dem Wettbewerbsrecht, Marken- und Urheberschutz sowie den Rechtsfragen einer Unternehmensgründung, Sozialabgaben und Steuern. Oder haben Sie Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit als Coach? Fragen Sie mich gerne… Erstberatung oder volles Mandat.

Anwaltsgebühren 

Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen sind ein wichtiger Aspekt. Ich biete Ihnen eine klare Übersicht und informiere Sie unverbindlich über die voraussichtlichen Gebühren in Ihrem individuellen Fall. So haben Sie volle Transparenz und können fundierte Entscheidungen treffen.

Die Bezahlung der Arbeit eines Anwalts bei gerichtlichen Vertretungen und anderen Angelegenheiten ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Die jeweiligen Anwaltsgebühren hängen vom sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert ab. Dieser Wert repräsentiert den Betrag, den beispielsweise der Kläger vom Beklagten einfordert.

Zum Kostenrechner

Meistens suchen Mandanten einen Rechtsanwalt auf, weil sie keine andere Wahl haben. Die Unsicherheit darüber, welche finanziellen Belastungen durch die Beauftragung eines Anwalts entstehen können, trägt nicht dazu bei, die vorhandene Schwellenangst zu mindern. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss erstklassige anwaltliche Beratung nicht unbezahlbar sein. Daher informiere ich Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Seit dem 01.07.2006 wurden die zuvor im RVG festgelegten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos gestrichen. Rechtsanwälte müssen nun für ihre Beratungstätigkeiten individuelle Gebührenvereinbarungen mit ihren Mandanten treffen. Aus diesem Grund biete ich Ihnen spezielle Beratungstarife an.

In allen anderen Fällen werden die Gebühren gemäß den Bestimmungen des RVG abgerechnet. Diese Gebühren sind in der Regel abhängig vom Streitwert: Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsgebühren. Aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsumfänge kann ich auf dieser Website keine festen Kostengrößen angeben. Gerne informiere ich Sie jedoch jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese, abhängig vom Umfang der Versicherung, die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Ich übernehme selbstverständlich die Anfrage zur Deckungszusage für Sie.

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Falle eines Prozesses Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich nehme auch Mandate an, die über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe abgewickelt werden. Um Ihnen entgegenzukommen, finden Sie nachstehend die entsprechenden Antragsformulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Antragsformular auf Prozesskostenhilfe

Antragsformular auf Beratungshilfe