Arbeitsrecht


Arbeitnehmer
kommen zum Beispiel zu mir, wenn sie einerseits eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung erhalten haben oder andererseits kein Gehalt mehr ausgezahlt bekommen. Ich zeige Wege auf, das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder angemessen zu beenden. Weitere mögliche Themen bei der Vertretung sind Fragen rund um das Arbeitszeugnis, die Versetzung, Elternzeit, Krankheit und personenbedingte Kündigungen, Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, betriebsbedingte Kündigungen, verbotene Weisungen oder verhaltensbedingte Kündigungen, Kündigung von geschützten Arbeitnehmenden, Diskriminierungen und Benachteiligungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, um nur einige zu nennen. Je eher Sie also mit Problemen zu mir kommen, desto besser: teilweise existieren sehr knappe gesetzliche oder vertragliche Fristen.
Alles Weitere erläutere ich gerne im Einzelfall.
Arbeitgebern
helfe ich in Fragen des Vertragsrechts, wie Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Arbeitsordnungen, Betriebsvereinbarungen oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen samt Sozialplan und betriebsbedingter Kündigungen. Es ist wichtig, unternehmerische Entscheidungen in die richtigen Worte zu fassen und auf gesetzliche Fristen zu achten: Sonst kann eine Abmahnung oder Kündigung leicht unwirksam sein. Als Anwältin begleite ich Sie langfristig: zur laufenden Vertragspflege im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Kündigung einzelner Mitarbeiter, Zeugniserstellung und Fortbildungsvereinbarungen.
Alles Weitere erläutere ich gerne im Einzelfall.
Sozialrecht
Kunden fragen mich nach einer Beratung, um das geltende Sozialrecht und vor allem das soziale Leistungsdreieck mit seinen Unterschieden zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zum Leistungsrecht der Arbeitsförderung und Grundsicherung, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe zu verstehen.
Bescheide können wir auf Richtigkeit und Ermessensfehler hin prüfen, Widerspruch einlegen, Überprüfungsanträge stellen oder gar Klage erheben. Wenn die Hinzuziehung als Rechtsanwältin notwendig ist, übernimmt die gegnerische Behörde die Kosten. Alles Weitere erläutere ich gerne im Einzelfall.
Coachingrecht
Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen. Coaching ist eine Dienstleistung, die wirkt, aber Scharlatanen aufgrund der fehlenden berufsrechtlichen Regelung einen Weg zu Ausnutzung von sensiblen, instabilen Menschen bietet. Davor möchte ich warnen und Sie schützen. Es geht um das Berufs- und Vertragsrecht, die Sorgfaltspflichten und Pflichtverletzungen, aber auch konkret um die Abgrenzung zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde, die Einhaltung und Konsequenz der vertraglichen Verschwiegenheit, die Abgrenzung zur Führungskraft. Ich berate auch zum USP und Werbung, zum Marken- und Urheberschutz, zur Unternehmensgründung, zu den Sozialabgaben sowie AGB.
Oder haben Sie Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit als Coach?
Fragen Sie mich gerne für eine Erstberatung oder ein volles Mandat an.
Vertragsrecht
Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.
Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt.
Um später nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig, vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Ich bin Ihnen dabei behilflich, alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren.
Ausgangsbasis ist hier die verständliche und eindeutige Darstellung des Vertragsgegenstandes.
Darauf aufbauend konkretisieren wir die Vertragspflichten aller Parteien mittels gesetzeskonformer Regelungen.
Ich helfe Ihnen Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Anwaltsgebühren
Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen sind ein wichtiger Aspekt. Ich biete Ihnen eine klare Übersicht und informiere Sie unverbindlich über die voraussichtlichen Gebühren in Ihrem individuellen Fall. So haben Sie volle Transparenz und können fundierte Entscheidungen treffen.
Meistens suchen Mandanten einen Rechtsanwalt auf, weil sie keine andere Wahl haben. Die Unsicherheit darüber, welche finanziellen Belastungen durch die Beauftragung eines Anwalts entstehen können, trägt nicht dazu bei, die vorhandene Schwellenangst zu mindern. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss erstklassige anwaltliche Beratung nicht unbezahlbar sein. Daher informiere ich Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten.
Die konkreten Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie
1. den Streitwert oder die Betragsrahmengebühr
2. der Umfang und die Komplexität der anwaltlichen Tätigkeit
3. der zeitliche Aufwand zur notwendigen Bearbeitung.
Die Bezahlung der Arbeit eines Rechtsanwalts bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungen ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Wir Rechtsanwälte sind angehalten, Vergütungsvereinbarungen zu vereinbaren, was ich Ihnen im Einzelfall erklären werde, weil dies abhängig vom Rechtsgebiet, meiner Qualifikation und Erfahrung ist. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und Verfahren im RVG.
Die jeweiligen Gebühren hängen vom sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert ab. Dieser Wert repräsentiert den Betrag, den beispielsweise der Kläger vom Beklagten zivilrechtlich oder arbeitsrechtlich einfordert. Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsgebühren. Im Sozialrecht gilt hingegen eine Betragsrahmengebühr.
Erstberatungsgebühr
Nach § 34 RVG beträgt die Gebühr für Verbraucher maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Falls ein Gutachten erforderlich ist, belaufen sich die Kosten auf 250 € zzgl. Umsatzsteuer. Wird das Mandat anschließend fortgesetzt, wird diese Gebühr auf spätere Gebühren angerechnet.
Geschäftsgebühr
Die außergerichtliche Beratung und Bearbeitung einschließlich der Erstberatung wird über die Geschäftsgebühr abgerechnet. Die Berechnung erfolgt nach dem Streit beziehungsweise Gegenstandswert.
Verfahrensgebühr
Die gerichtliche Gebühr wird fällig, wenn das Anliegen vor Gericht weiterverfolgt wird. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird teilweise angerechnet. Die Berechnung erfolgt nach dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert.
Terminsgebühr
Sobald ein Gerichtstermin wahrgenommen wird, entsteht eine Terminsgebühr. Die Dauer des Termins spielt dabei keine Rolle. Die Berechnung erfolgt nach dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert.
Einigungsgebühr
Erfolgt eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung, sodass das Gericht keine Entscheidung durch Beschluss oder Urteil treffen muss, fällt eine Einigungsgebühr an. Die Berechnung erfolgt nach dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert.
Zusätzliche Kosten
Je nach Einzelfall können Auslagen für Post und Telekommunikation, Abwesenheit sowie Reisekosten anfallen.
Für eine zivil und arbeitsrechtliche Orientierung steht der Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie auch, dass je nach Fall und Rechtsgebiet auch Gerichtskosten zu zahlen sind.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung grundsätzlich gerichtskostenfrei.
Im Zivilverfahren muss der Kläger die Gerichtskosten bei Klageinreichung zahlen, aber derjenige, der verliert, zahlt die gesamten Kosten. Je nach Fall kann es hier Abweichungen geben.
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der ersten Instanz gibt es zwei Besonderheiten:
1. keine Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses
2. keine Zahlung einer Gerichtsgebühr bei einer gütlichen Einigung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese, abhängig vom Umfang der Versicherung, die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Ich übernehme selbstverständlich die Anfrage zur Deckungszusage für Sie.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Falle eines Prozesses Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme auch Mandate an, die über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe abgewickelt werden. Um Ihnen entgegenzukommen, finden Sie nachstehend die entsprechenden Antragsformulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe.