Selbstbestimmt leben mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite
Selbstbestimmung
Der echte Wille steht im Fokus, so dass ich als gesetzliche Betreuerin verpflichtet bin, die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten zu ermitteln und umzusetzen, sofern dies nicht dessen Wohl gefährdet. Insofern liegt mir der Schutz und die Wahrung der Selbstbestimmung am Herzen.
Bestellung
Das Betreuungsgericht ordnet die Betreuung nur immer dann an, wenn Unterstützung erforderlich ist. Das bedeutet, dass es keine Rundumbetreuung ist, sondern eine reine Stellvertretung und Unterstützung in juristischen, administrativen oder medizinischen Bereichen darstellt.
Die fünf wichtigsten Aufgabenbereiche sind:
Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind beispielhaft und nicht abschließend.Geldverwaltung:
Verwaltung von Bankkonten, Sparbüchern und Wertpapieren
Zahlungsverkehr:
Begleichung von Rechnungen, Mieten und Versicherungen
Schuldenregulierung:
Verhandlung mit Gläubigern und Erstellung von Ratenzahlungsplänen
Einkommenssicherung:
Beantragung von Renten, Bürgergeld oder Sozialhilfe
Beispiele:
Arztkontakte:
Organisation von Arztterminen und Kommunikation mit Ärzten
Behandlungsentscheidungen:
Einwilligung in medizinische Eingriffe, Operationen und Therapien
Medikation:
Überwachung der ordnungsgemäßen Medikamenteneinnahme
Krankenversicherung:
Klärung von Kostenübernahmen mit der Krankenkasse
Wohnortwahl:
Entscheidung über den Umzug in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohngruppe
Mietverträge:
Abschluss, Kündigung und Auflösung von Mietverträgen (erfordert oft gerichtliche Genehmigung)
Haushaltsauflösung:
Organisation der Räumung bei dauerhaftem Auszug
Antragswesen:
Vertretung gegenüber Ämtern, Rentenkassen und Versicherungen
Postverkehr:
Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten der behördlichen und geschäftlichen Post
Rechtsvertretung:
Wahrnehmung von Rechten des Betreuten in Verwaltungsverfahren
Kommunikation:
Überwachung und Regelung von Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträgen
Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich
gefährliche medizinische Eingriffe
z.B. schwere Operationen, Therapieabbruch, Zwangsmaßnahmen
einschneidende Wohnungs- und Aufenthaltsentscheidungen
z.B. Kündigung der Wohnung, geschlossen Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen
größere finanzielle Transaktionen
Erbrechtliche Angelegenheiten
Kriterien für die Einsetzung
Die gesetzliche Betreuung und vor allem Berufsbetreuer sind für das Betreuungsgericht das letzte Mittel. Ich werde daher nur dann bestellt
✔ keine geeigneten Angehörigen oder ehrenamtlichen Betreuer vorhanden sind bzw.
✔ der Umfang oder die Komplexität der Betreuung es erfordern.
Ich bin durch die Betreuungsbehörde Bad Segeberg registriert, da ich fachlich und persönlich geprüft worden bin.