Berufsbetreuung

Selbstbestimmt leben mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite

Als Berufsbetreuerin biete ich volljährigen Personen eine gesetzliche geregelte Unterstützung, wenn sie ihre Angelegenheiten aufgrund psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung nicht mehr selbst bewältigen können.

Selbstbestimmung

Der echte Wille steht im Fokus, so dass ich als gesetzliche Betreuerin verpflichtet bin, die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten zu ermitteln und umzusetzen, sofern dies nicht dessen Wohl gefährdet. Insofern liegt mir der Schutz und die Wahrung der Selbstbestimmung am Herzen.

Bestellung

Das Betreuungsgericht ordnet die Betreuung nur immer dann an, wenn Unterstützung erforderlich ist. Das bedeutet, dass es keine Rundumbetreuung ist, sondern eine reine Stellvertretung und Unterstützung in juristischen, administrativen oder medizinischen Bereichen darstellt.

Die fünf wichtigsten Aufgabenbereiche sind:
Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind beispielhaft und nicht abschließend.

Geldverwaltung:
Verwaltung von Bankkonten, Sparbüchern und Wertpapieren

Zahlungsverkehr:
Begleichung von Rechnungen, Mieten und Versicherungen

Schuldenregulierung:
Verhandlung mit Gläubigern und Erstellung von Ratenzahlungsplänen

Einkommenssicherung:
Beantragung von Renten, Bürgergeld oder Sozialhilfe

Beispiele:
Arztkontakte:
Organisation von Arztterminen und Kommunikation mit Ärzten

Behandlungsentscheidungen:
Einwilligung in medizinische Eingriffe, Operationen und Therapien

Medikation:
Überwachung der ordnungsgemäßen Medikamenteneinnahme

Krankenversicherung:
Klärung von Kostenübernahmen mit der Krankenkasse

Wohnortwahl:
Entscheidung über den Umzug in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohngruppe

Mietverträge:
Abschluss, Kündigung und Auflösung von Mietverträgen (erfordert oft gerichtliche Genehmigung)

Haushaltsauflösung:
Organisation der Räumung bei dauerhaftem Auszug

Antragswesen:
Vertretung gegenüber Ämtern, Rentenkassen und Versicherungen

Postverkehr:
Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten der behördlichen und geschäftlichen Post

Rechtsvertretung:
Wahrnehmung von Rechten des Betreuten in Verwaltungsverfahren

Kommunikation:
Überwachung und Regelung von Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträgen

Besondere Fälle

Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich

gefährliche medizinische Eingriffe

z.B. schwere Operationen, Therapieabbruch, Zwangsmaßnahmen

einschneidende Wohnungs- und Aufenthaltsentscheidungen

z.B. Kündigung der Wohnung, geschlossen Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen

größere finanzielle Transaktionen
z.B. Immobiliengeschäfte, Darlehen usw.
Erbrechtliche Angelegenheiten
z.B. Erbausschlagung

Kriterien für die Einsetzung

Die gesetzliche Betreuung und vor allem Berufsbetreuer sind für das Betreuungsgericht das letzte Mittel. Ich werde daher nur dann bestellt

✔ keine geeigneten Angehörigen oder ehrenamtlichen Betreuer vorhanden sind bzw.
✔ der Umfang oder die Komplexität der Betreuung es erfordern.

Ich bin durch die Betreuungsbehörde Bad Segeberg registriert, da ich fachlich und persönlich geprüft worden bin.

Rechenschaftspflicht
gegenüber dem Betreuungsgericht

Da das Betreuungsgericht mich bestellt, überwacht es mich auch, so dass ich einen Anfangsbericht innerhalb der ersten Monate nach Übernahme der Betreuung, regelmäßige Jahresberichte und jährliche Rechnungslegungen erstellen muss und jederzeit Auskunft über die persönliche und wirtschaftliche Situation des Betreuten zu erteilen habe.

Kosten

Die Kosten für eine Berufsbetreuung werden entweder vom Betreuten selbst (er gilt als vermögend) oder von der Staatskasse (er gilt als mittellos) getragen.